Gehaltsnachzahlung bringt höheres Elterngeld

Gehaltsnachzahlung bringt höheres Elterngeld

Kassel (epd). Eltern haben bei Gehaltsnachzahlungen einen höheren Anspruch auf Elterngeld. Entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist, wie viel Einkommen dem Elterngeldberechtigten zwölf Monate vor der Geburt zugeflossen sind, urteilte am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 10 EG 1/18R)

Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Elterngeldbezieher höchstens 67 Prozent des Einkommens, welches sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes verdient haben, maximal 1.800 Euro monatlich.

Im konkreten Fall hatte eine Mutter aus dem thüringischen Kyffhäuserkreis höheres Elterngeld für ihre am 25. August 2014 geborene Tochter beansprucht. Die Elterngeldstelle hatte nach Abzug der Mutterschaftszeit für die Elterngeldberechnung die Einkünfte berücksichtigt, die die Frau von Juli 2013 bis Juni 2014 erzielt hatte.

Unberücksichtigt blieb allerdings eine im August 2013 erhaltene Gehaltsnachzahlung für den Monat Juni in Höhe von 1.900 Euro. Dieses Geld sei außerhalb des zwölfmonatigen Bemessungszeitraumes erarbeitet worden und könne daher nicht erhöhend auf das Elterngeld angerechnet werden, entschied die Behörde.

Dem widersprach jedoch das BSG und verwies auf eine gesetzliche Neuregelung vom September 2012. Danach müssten bei der Elterngeldberechnung alle laufenden Arbeitseinkünfte berücksichtigt werden, die der Klägerin innerhalb der letzten zwölf Monate tatsächlich zugeflossen sind. Dazu gehörten dann auch Gehaltsnachzahlungen, auch wenn diese vor dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum erwirtschaftet, aber später ausgezahlt wurde.