In einer Stellungnahme, die die Leopoldina am Dienstag gemeinsam mit der Union der deutschen Akademien der Wissenschaft in Berlin veröffentlicht wurde, plädieren die Experten unter anderem für die Erlaubnis der Eizellspende, die anders als die Samenspende in Deutschland verboten ist. In dem mehr als 120-seitigen Papier formulieren die Experten außerdem weitere Empfehlungen für eine Reform der Rechtslage bei künstlichen Befruchtungen, Embryonenspenden und Präimplantationsdiagnost
Die Eizellspende, bei der einer unfruchtbaren Frau ein Embryo aus der Eizelle einer anderen Frau übertragen wird, ist in Deutschland verboten. Grund ist die Vermeidung der gespaltenen Mutterschaft. Die Leopoldina argumentiert, auch bei einer Samenspende oder bei Adoptionen gebe es gespaltene Elternschaften.
Die Wissenschaftler räumen in ihrer Stellungnahme zwar ein, dass die Eizellspende mit größeren Risiken für Spenderin und Empfängerin verbunden ist als eine Samenspende. Bei einer entsprechenden Aufklärung plädieren sie aber für die Zulassung, um Frauen, die sonst keine Kinder bekommen könnten, eine Schwangerschaft zu ermöglichen. In vielen Ländern ist die Eizellspende erlaubt. In Europa ist sie außer in Deutschland nach Angaben der Leopoldina nur noch in der Schweiz und in Norwegen verboten.
Die Experten fordern zudem, auch in Deutschland bei künstlichen Befruchtungen die Auswahl eines Embryos mit den besten Entwicklungschancen zu fördern. Dieser sogenannte Single-Embryo-Transfer wird in Deutschland nicht praktiziert, weil ihn das strenge Embryonenschutzgesetz nach bisheriger Auffassung nicht zulässt. Es schreibt vor, dass Embryonen nur zum Zweck der Befruchtung produziert werden dürfen und fordert, möglichst keine überzähligen Embryonen zu zeugen.
In der Folge werden Frauen bei künstlichen Befruchtungen meist mehrere Embryonen übertragen, um die Erfolgschancen für eine Schwangerschaft zu steigern. Die dadurch häufigeren Mehrlingsschwangerschaften seien eine Belastung für die Frauen, heißt es unter anderem zur Begründung in der Stellungnahme.