Eine Organspende könne Leben retten und deshalb aus christlicher Sicht eine Tat der Nächstenliebe sein, sagte der EKD-Bevollmächtigte in Berlin, Martin Dutzmann. "Dabei darf jedoch der Charakter einer Spende, die stets die aktive Zustimmung des oder der Spendenden voraussetzt, nicht verloren gehen", ergänzte er. Diese Gefahr sei bei der vorgeschlagenen Widerspruchsregelung aber gegeben.
Die Gruppe, der neben Spahn und dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach weitere Parlamentarier bislang von Union, SPD und Linken angehören, will erreichen, dass künftig jeder Organspender ist, der nicht einen gegenteiligen Willen in einem Register dokumentiert oder seinen Angehörigen mitgeteilt hat. Die Angehörigen erwachsener Verstorbener sollen kein eigenes Entscheidungsrecht haben. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Dutzmann sagte, die EKD wisse sich diesem Ziel verpflichtet. Er sprach sich aber dafür aus, die Bürger regelmäßig nach ihrer Spendebereitschaft zu fragen. Dabei müssten sie auch das Recht haben, sich nicht entscheiden zu müssen. "Im Übrigen sind in der gesamten Debatte die Belange trauernder und zutiefst verunsicherter Angehöriger von potenziellen Organspendern stärker zu beachten", betonte er.
Sein Vorschlag deckt sich mit den Plänen einer weiteren Abgeordnetengruppe, die die Organspendebereitschaft künftig regelmäßig bei der Ausstellung des Personalausweises abfragen lassen will. Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, nach der derjenige Organspender ist, der einen entsprechenden Ausweis bei sich trägt oder dessen Angehörige zustimmen. Die Krankenkassen sollen regelmäßig darüber informieren, Bürger werden aber nicht zu ihrer Spendebereitschaft gefragt. Die Debatte über eine mögliche Neuregelung wird im Bundestag fraktionsübergreifend geführt. Am Ende soll ohne Fraktionszwang abgestimmt werden.