Am Samstag, 9. März, einigte sich die Synode A.B. in Wien mit einer Mehrheit von 45 zu 18 Stimmen darauf, diesen "wesentlichen Schritt in Richtung Gleichberechtigung homosexueller Paare" zu gehen, wie der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker erklärte. Die Vorausetzung dafür ist eine standesamtlich geschlossene Ehe. Die Evangelische Kirche versteht diese Verbindung als "eheanalog" und hält am "Verständnis der Ehe als der auf lebenslange Treue angelegten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" fest. Diese sei in der Heiligen Schrift und dem kirchlichen Bekenntnis begründet, heißt es in dem Beschluss der Synode.
Künftig soll es somit sowohl einen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich der Eheschließung von Mann und Frau als auch einen Dank- und Segnungsgottesdienst anlässlich einer vor dem Staat als Ehe geschlossenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaft geben. Allerdings gilt das unter dem Vorbehalt, das die Gemeindevertretung zuvor beschließt, dass ein Gottesdienst für homosexuelle Paare grundsätzlich in einer Pfarrgemeinde stattfinden kann. Zusätzlich wird "die individuelle Gewissensentscheidung von Pfarrerinnen und Pfarrern, Lektorinnen und Lektoren für oder gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare respektiert", teilte das Kirchenparlament mit. Auch für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare werden zentrale Elemente des christlichen Eheverständnisses geltend gemacht: "Freiwilligkeit, ganzheitliche personale Zuwendung, lebenslange Treue, wechselseitige Fürsorge und Verlässlichkeit in guten wie in schlechten Zeiten."
Bischof Bünker sagte, er sei persönlich zufrieden mit dem Beschluss der Synode und lobte den guten Verlauf des Diskussionsprozesses. Der entstsandene Kompromiss verdiene seiner Meinung nach großen Respekt: "Ich bin stolz auf diese Kirche!" Für eingetragene Partnerschaften wird es die öffentliche Segnung im Gottesdienst aber weiterhin nicht geben, ihnen steht wie bisher die Segnung im seelsorgerlichen Rahmen offen.
3,35 Prozent aller Österreicher sind evangelisch, davon gehören 3,2 Prozent zur lutherischen Kirche Augsburgischen Bekenntnisses und 0,15 Prozent zur reformierten Kirche.