Die Innenministerkonferenz hatte mit Wirkung zum August eine Verschärfung für Kirchenasylfälle beschlossen, bei denen Gemeinden Schutzsuchenden in besonderen Härtefällen Obdach gewähren. Seitdem kann die oftmals maßgebliche Frist von 6 auf 18 Monate erhöht werden, wenn Kirchengemeinden nach Ansicht des Bundesamts Verfahrensabsprachen nicht einhalten. Das betrifft sogenannte Dublin-Fälle, in denen ein anderer EU-Staat zuständig ist.
Die Frist von sechs Monaten wird durch das Kirchenasyl oftmals überschritten. Nach Ablauf des halben Jahres ging bislang die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über, was den Behörden ein Dorn im Auge war. Eine Frist von 18 Monaten würde dagegen vielen Gemeinden die Versorgung Schutzsuchender erheblich erschweren.
Im Beschluss der Synode heißt es, es solle darauf hingewirkt werden, dass das Bundesamt wieder den direkten Kontakt zu kirchlichen Ansprechpartnern sucht, eingereichte Dossiers unter dem Gesichtspunkt der besonderen humanitären Härte beurteilt und angemessene Fristen für die Begründung der Härte eingeräumt werden. Zudem soll darauf hingewiesen werden, dass die EKD die Fristverlängerung auf 18 Monate für rechtswidrig hält. Im Dublin-Abkommen ist sie vorgesehen für Fälle, in denen Asylbewerber flüchtig sind.
Synoden-Präses Irmgard Schwaetzer betonte in Würzburg, Kirchenasyl sei kein Rechtsanspruch. Aber es werde geduldet und entspreche dem Menschenbild in der Kirche. "Die Vorgaben, die uns staatlicherseits gemacht werden, müssen wir vernünftigerweise beachten und erfüllen. Aber wir erbitten uns von der staatlichen Seite eben auch die notwendige Empathie", sagte sie.