Im Berufungsprozess gegen Hänel sagte Anwalt Karlheinz Merkel am Freitag vor dem Landgericht Gießen: "Unser Ziel besteht darin, dass das Gericht das Verfahren aussetzt und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholt über die Frage, ob diese Norm mit der Verfassung vereinbar ist." Die Norm sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte er. Der Wortlaut des Paragrafen müsse korrigiert werden. Die Staatsanwaltschaft
pflichtete den Ausführungen des Verteidigers bei.
Hänel war im vergangenen November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a Strafgesetzbuch.
Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten am Morgen rund 150 Menschen für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Es könne nicht sein, dass es in Deutschland mit dem Paragrafen 219a immer noch ein Gesetz gebe, das die Aufklärungsarbeit von Ärzten einschränke, sagte der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel in Gießen. Die aktuelle Regelung kriminalisiere "Ärztinnen und Ärzte dafür, dass sie
ihre Arbeit tun".