Das sollte in einer offiziellen Entschuldigung zum Ausdruck kommen, erklärte der Sondergesandte für Namibia, Ruprecht Polenz (CDU), am Mittwoch im Bayerischen Rundfunk. "Es geht nicht darum, ob wir uns entschuldigen, das würden wir lieber heute als morgen tun, sondern, dass wir es in einer Art und Weise tun, die Namibia auch als ernsthafte Bitte um Entschuldigung akzeptiert", betonte er.
Am Mittwochvormittag werden erstmals staatliche Vertreter Deutschlands menschliche Gebeine an Namibia zurückgeben. Es handelt sich um 27 menschliche Überreste, die im Lauf der deutschen Kolonialzeit (1884-1915) aus Südwestafrika entwendet worden waren. Zuletzt lagerten sie in anthropologischen Sammlungen unter anderem in Berlin, Greifswald, Jena, Hannover und Hamburg. Anfang des 20. Jahrhunderts hatten deutsche Kolonialtruppen Aufstände der Volksgruppen Herero und Nama grausam niedergeschlagen. Schätzungen zufolge kamen bis zu 70.000 Menschen ums Leben. Historiker sprechen von Völkermord.
Seit 2015 verhandelt Polenz als Sondergesandter mit Namibia über eine Aussöhnung. Dazu gehöre auch, "dass Namibia das Gefühl haben will, es sei nicht nur ein Lippenbekenntnis". Es gehe um den richtigen Umgang mit der Vergangenheit, "der auch Maßnahmen einschließt, um die noch vorhandenen Wunden zu heilen".
Polenz bekräftigte die deutsche Verantwortung: "Deutschland geht davon aus, dass wir eine politisch moralische Verpflichtung haben, uns dieser Vergangenheit zu stellen." Das schließe auch materielle Leistungen ein, die aber keine Rechtspflicht seien. Zum damaligen Zeitpunkt habe es keine Rechtsgrundlage gegeben, die man anwenden könnte. Polenz: "Weil es keine Rechtsfrage ist, sondern eine politisch-moralische, wollen wir leisten, aber wir nennen es nicht Entschädigung."
Zur Rückführung der Gebeine finden am Vormittag in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin ein Gedenkgottesdienst und eine Übergabezeremonie statt. Am Donnerstag sollen die Gebeine von einer deutschen Delegation nach Windhuk gebracht werden und dort am Freitag bei einem Staatsakt übergeben werden.