Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Rainer Drees sah nach 32 Verhandlungstagen eine Tatbeteiligung nicht als erwiesen an. Dem Angeklagten muss laut Gericht eine Entschädigung für die verbüßte Untersuchungshaft sowie für sonstige Einschränkungen und Belastungen gezahlt werden.
Der ehemalige Militaria-Händler, der erst Anfang 2017 festgenommen worden war, hatte die Tat in der Verhandlung bestritten. Mehreren Zeugen hatten dagegen behauptet, er habe den Anschlag gestanden. Das Schwurgericht wertete die vermeintlichen Geständnisse des Mannes als Prahlereien und Lügen und die Zeugenaussagen als nicht belastbar. Bereits im Mai hatte das Gericht den Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen.
Am 27. Juli 2000 war am S-Bahnhof Wehrhahn eine selbstgebaute Rohrbombe explodiert. Sie verletzte zehn Migranten und Migrantinnen aus der ehemaligen Sowjetunion, die in einer zwölfköpfigen Gruppe auf dem Nachhauseweg von einer Sprachschule in der Nähe des Tatortes waren. Unter den Opfern waren sechs jüdische Zuwanderer. Eine hochschwangere Frau verlor durch den Anschlag ihr ungeborenes Kind.