EuGH-Generalanwalt: Extra-Lohn nur für Protestanten nicht rechtens

EuGH-Generalanwalt: Extra-Lohn nur für Protestanten nicht rechtens
Eine Feiertagsregelung für Arbeitnehmer, die bestimmte Religionsgruppen bevorzugt, ist nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht rechtens.

Dass nur Protestanten und Altkatholiken in den Genuss eines Zusatzlohns kommen, wenn sie am Karfreitag zur Arbeit gehen, verstoße gegen das Diskriminierungsgebot, erklärte der Generalanwalt am Mittwoch in Luxemburg zu einem Fall aus Österreich. (AZ: C-193/17)

Nach österreichischem Recht ist der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen des Augsburger und Helvetischen Bekenntnisses, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche ein bezahlter Feiertag, an dem sie - wenn sie arbeiten wollen - Anspruch auf doppelten Arbeitslohn haben, wie der Generalanwalt rekapitulierte. Dagegen klagte ein Beschäftigter, der keiner jener vier Kirchen angehört.

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Der Generalanwalt gab ihm mit Blick auf das Verbot der Diskriminierung aufgrund der Religion, das in der EU-Grundrechte-Charta und der Antidiskriminierungs-Richtlinie verbrieft ist, grundsätzlich Recht. Dieses stehe der österreichischen Regelung entgegen, die daher nicht angewendet werden könne.

Die Schlussanträge des Generalanwaltes sind ein unabhängiges Expertengutachten für die Richter des EuGH, die diesen oft folgen. Im Lichte des Urteils, das meist einige Monate nach den Schlussanträgen gefällt wird, muss Österreichs Justiz den Fall konkret entscheiden.