Der Landesbehindertenbeauftragte Joachim Steinbrück sagte am Dienstag dem epd, der nach deutschem Recht und UN-Behindertenrechtskonvention gültige Auftrag zur Inklusion gelte auch für Gymnasien. "Den Ausgrenzungen behinderter Menschen in Schulen müssen dringend Grenzen gesetzt werden."
Besonders problematisch findet Steinbrück, dass die Schulleitung des Gymnasiums Horn vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Behörde vorgehen will, an der Schule eine Inklusionsklasse einzurichten. "Der Klageweg polarisiert ungemein. Eine gerichtsnahe Mediation wäre die bessere Lösung." So könne geklärt werden, welche Bedingungen geschaffen werden müssten, damit Jugendliche auf das Abitur ausgerichtet und gleichzeitig Schüler mit Unterstützungsbedarf angemessen unterrichtet werden könnten.
Schulleiterin Christel Kelm hat die Klage nach einem Bericht des Bremer "Weser-Kurier" (Dienstag) eingereicht, weil sie der Auffassung ist, dass geistig behinderte Kinder dem Anforderungsniveau auf dem Gymnasium nicht gewachsen sind. Darum allerdings gehe es im Inklusionsunterricht auf dem Gymnasium gar nicht, widersprach Steinbrück. "Es geht darum, nach Lernzielen differenziert zu unterrichten."
Kritik kam auch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). "Wir unterstützen alle Bemühungen, die Ausstattung von Schulen im Sinne einer gelingenden Inklusion zu verbessern. Dies ist auch angesichts des Fachkräftemangels und unzureichender Grundausstattung dringend notwendig", sagte ihr Sprecher Christian Gloede. Dass nun ausgerechnet ein Gymnasium den Klageweg beschreite, um Inklusion gänzlich zu verhindern, sei auch Ausdruck eines längst überwunden geglaubten Standesdünkels.
"Diese Klage ist zudem geeignet, die soziale Spaltung in der Stadt voranzutreiben", erklärte Gloede. Die Klage sei auch beschämend, weil suggeriert werde, dass inklusiver Unterricht an einem Gymnasium nicht möglich sei.