Mit dem Paragrafen, der Werbung für Abtreibungen verbietet, sei das Informationsrecht für Frauen nicht zu erreichen, auch nicht, wenn er verändert werde, sagte Hänel der "tageszeitung" (Montag). "Die Abtreibungsgegner werden nicht aufhören, Ärzte anzuzeigen und der Auslegung der Gerichte ist Tür und Tor geöffnet. Sie können einen freisprechen oder ins Gefängnis stecken, und das nur wegen einer Information auf einer Webseite", sagte Hänel.
Die Allgemeinärztin wurde vor knapp vier Monaten zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Laut Amtsgericht Gießen handelte es sich dabei um unerlaubte Werbung für Abtreibungen. Hänel war in Berufung gegangen und will den Angaben zufolge notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Abtreibungen aus finanziellem Eigeninteresse oder "in grob anstößiger Weise".
Der Fall Hänel hatte im Bundestag vergangene Woche erstmals eine Debatte über eine mögliche Änderung des Paragrafen 219a ausgelöst. Grüne, Linke und SPD sprachen sich für eine Aufhebung des Werbeverbots aus, Union und AfD wollen daran festhalten. Die FDP plädierte für einen Kompromiss.
Dass sie mit ihrem Fall in die Öffentlichkeit gegangen ist, sei richtig gewesen, verteidigte Hänel ihr Vorgehen. "Ich kämpfe ja nicht nur für mich, sondern für viele andere auch. Für Ärztinnen und Ärzte, und für die Frauen." Sie bekomme seitdem sehr viel Unterstützung, aber auch Drohmails von radikalen Abtreibungsgegnern, sogenannten Lebensschützern, erklärte die Ärztin. Gegen einige habe sie Strafanzeige erstattet. Manche seien christlich geprägt, andere einfach rechtsextrem und antisemitisch.