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Das Amtsgericht Gießen verurteilte die Ärztin Kristina Hänel zu 6000 Euro Strafe wegen unerlaubter Werbung.
Unerlaubte Werbung für Abtreibung: Gießener Ärztin legt Berufung ein
Die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Ärztin Kristina Hänel hat Berufung eingelegt. Damit werde der Fall beim Landgericht Gießen noch einmal verhandelt, sagte ihr Rechtsanwalt Hans Goswin Stomps am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Das Amtsgericht Gießen hatte die Allgemeinmedizinerin im November zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf der Internetseite ihrer Praxis über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstieß sie damit gegen das Werbeverbot für Abtreibungen nach Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.
Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest, sagte Stomps. Zentral sei die Frage, ob es sich bei den Informationen auf der Internetseite um Werbung handele. Das Urteil gegen Hänel hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der Bundesrat hat sich im Dezember mit dem Vorstoß des Landes Berlin befasst, das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen.
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