"Um das Ziel einer Humanisierung der Arbeit auf den Weg zu bringen, sind starke Interessensvertretungen in den Betrieben notwendig", heißt es in dem Papier. Vor allem drei Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt stellen den Spitzenrepräsentanten der beiden großen Kirchen zufolge Herausforderungen dar. So habe der Druck auf die Beschäftigten weiter zugenommen, Leistungsverdichtung und Mehrarbeit seien vielerorts gang und gäbe.
Zudem verlange die Integration von Flüchtlingen ins Erwerbsleben die Überwindung sprachlicher und kultureller Barrieren. Und schließlich sei auch bei der Digitalisierung der Arbeitswelt dafür Sorge zu tragen, dass die Erwerbstätigen Mitgestalter ihrer Arbeit blieben.
Vom 1. bis 31. März finden bundesweit Betriebsratswahlen statt. Die Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten gilt in Betrieben und Verwaltungen mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern. Einzelheiten regelt das Betriebsverfassungsgesetz.