In vielen Bundesländern gilt an Heiligabend eine Sonderregelung für Blumenläden, Tannenbaum-Verkaufsstellen und Supermärkte. Da die Regelung der Ladenöffnungszeiten Ländersache ist, gibt es bundesweit unterschiedliche Regelungen.
In den meisten Ländern dürfen die Läden am 24. Dezember für drei Stunden öffnen. Aus Rücksicht auf die Gottesdienste müssen diese spätestens um 14 Uhr schließen. Dies gilt für Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Längere Öffnungszeiten erlauben nur wenige Landesregierungen: Während Händler in Nordrhein-Westfalen von 10 bis 14 Uhr verkaufen dürfen, ist im Saarland die Öffnung von 9 bis 14 Uhr gestattet. In Berlin gelten die längsten Öffnungszeiten. Hier dürfen Supermärkte, Kioske, Bäckereien, Tannenbaum-Verkaufsstellen und Blumenläden von 7 bis 14 Uhr verkaufen, Kunst- und Gebrauchwarenmärkte sogar von 7 bis 18 Uhr. In Hessen und Rheinland-Pfalz bleiben am 24. Dezember die Supermärkte ganz geschlossen.
Nicht alle Supermärkte werden am 24. Dezember die Erlaubnis zur Ladenöffnung nutzen. Die Discounter Aldi Süd und Aldi Nord teilten bereits mit, an Heiligabend nicht zu verkaufen. Penny wird nach eigenen Angaben die Filialen geschlossen lassen. Die selbstständigen Penny-Händler können über die Öffnungszeiten selbst entscheiden. Lidl hat bisher keine Angaben gemacht.