Die internationale Gemeinschaft müsse dringen Maßnahmen gegen die Regierung von De-facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi ergreifen. "Das burmesische Militär brennt absichtlich Dörfer der Ethnie der Rohingya nahe der Grenze zu Bangladesch nieder", erklärte die Organisation in Dhaka, der Hauptstadt des Nachbarlandes Bangladesch. Diese Brandstiftungen seien zentraler Bestandteil der "ethnischen Säuberung" durch das Militär. Davor würden die Bewohner aus ihren Dörfern vertrieben.
Human Rights Watch beruft sich dabei auf Satellitenfotos und andere Datensammlungen. Sie zeigten Brandstiftungen in über 60 Dörfern im nördlichen Rakhine-Staat seit Beginn der jüngsten Militäroffensive am 25. August bis Donnerstag dieser Woche. Rohingya-Flüchtlinge in Bangladesch hätten die Dörfer auf den Bildern identifiziert und die Vorgänge beschrieben. Am Donnerstag hatte Amnesty International ähnliche Belege präsentiert.
Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte zuvor die "die bei Operationen von Myanmars Sicherheitskräften begangenen Exzesse" kritisiert. Zugleich erinnerte sie an "die Angriffe der Arakan Rohingya Befreiungsarmee". Der seit langem schwelende Konflikt im Rakhine-Staat war erneut aufgeflammt, nachdem sich Rohingya-Rebellen im August zu Angriffen auf Polizei- und Armeeposten bekannt hatten. Immer wieder waren Rohingya in Myanmar in der Vergangenheit Opfer von Pogromen. Die Behörden im überwiegend buddhistischen Myanmar verweigern der muslimischen Volksgruppe den Status als Minderheit und die Bürgerrechte.
Das Europaparlament forderte De-facto-Regierungschefin Suu Kyi explizit auf, alle Gewalt gegen die Rohingya zu verurteilen. Es erinnerte in einer Resolution daran, dass die Friedensnobelpreisträgerin auch den Sacharow-Preis für Menschenrechte des Europaparlaments erhalten habe und warf dabei die Frage auf, ob der Preis nachträglich aberkannt werden kann.
Fast 380.000 Menschen flohen nach UN-Schätzungen seit Ende August vor der Gewalt ins Nachbarland Bangladesch. Die humanitäre Lage der Flüchtlinge ist katastrophal.