Er sei erschüttert darüber, dass es Morddrohungen gegen die Anwältin und Initiatorin der Ibn-Rushd-Goethe-Moscheegemeinde, Seyran Ates, gebe und es nötig geworden sei, sie unter ständigen Polizeischutz zu stellen, erklärte Dröge am Dienstag in Berlin. "Es gehört zu unserer Gesellschaft, dass Menschen das Recht haben, ihre Religion in eigenen Interpretationen und Prägungen zu leben", sagte Dröge. Dies müsse auch für das muslimische Leben in Deutschland gelten. Wer anderen das Recht auf eigene, selbstbestimmte Religionsausübung abspreche, verlasse den Boden des Grundgesetzes. In Deutschland gehöre zur Freiheit, die eigene Religion offen leben zu können sowie "die Pflicht zu akzeptieren, dass andere ihre Religion anders leben können".
Die Ibn-Rushd-Goethe-Moschee war am 16. Juni eröffnet worden, die Gläubigen treffen sich in einem Raum der Evangelischen Kirchengemeinde Tiergarten in Berlin-Moabit. Neben Zuspruch gab es auch negative Reaktionen, etwa von muslimischen Geistlichen aus dem türkisch-arabischen Raum. In der Ibn-Rushd-Goethe-Moschee dürfen Frauen und Männer, Sunniten, Schiiten und Aleviten gemeinsam beten. Die Moschee steht für einen säkularen liberalen Islam und grenzt sich damit etwa von den Moscheen der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (Ditib) ab, die von der staatlich-türkischen Religionsbehörde gesteuert werden.
Bereits am Montag hatte der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) die Angriffe und Morddrohungen gegen die Initiatorin der liberalen Moschee, Ates, verurteilt. Die in Istanbul geborene Frauenrechtlerin, die 1984 in West-Berlin wegen ihres Engagements für zugewanderte Frauen bereits Opfer eines Attentats wurde und dabei lebensgefährliche Verletzungen erlitt, wird laut Medienberichten inzwischen von der Polizei rund um die Uhr bewacht.