Die Veranstalter des G20-Protestcamps im Hamburger Stadtpark ziehen nach dem Verbot durch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) vor das Bundesverfassungsgericht. Sie haben am Samstag Beschwerde in Karlsruhe einlegt und hoffen auf eine baldige Entscheidung, wie eine Sprecherin der Vorbereitungsgruppe dem epd am Sonntag bestätigte.
Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht vom Freitag ist das geplante G20-Protestcamp keine grundrechtlich geschützte Versammlung. Es gehe hier vorwiegend um eine Übernachtungsmöglichkeit, hieß es in der Begründung (Az. 4 Bs 125/17). Für die politischen Kundgebungen im Stadtpark sei es nicht notwendig, dort auch zu übernachten. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in zwei Entscheidungen das G20-Protestcamp genehmigt.
Motto: "Alternativen zum Kapitalismus leben"
Das OVG habe nicht ausreichend gewürdigt, dass das Camp Teil des G20-Protestes sei und die Zelte mit der Versorgungs-Infrastruktur zwingend notwendig für eine solche Dauerkundgebung seien, kritisierten die Veranstalter. Mit seinem Urteil spiele das OVG denjenigen Politikern und Behörden in die Hände, die seit Monaten versuchten, den G20-Protest zu verhindern.
Zu dem Protestcamp vom 30. Juni bis 9. Juli sollten unter dem Motto "Alternativen zum Kapitalismus leben und sichtbar machen" rund 10.000 Teilnehmer im Stadtpark übernachten. Neben rund 3.000 Wohnzelten sollte es eine Bühne und verschiedene Veranstaltungszelte geben. An diesem Montag ist eine Mahnwache im Stadtpark geplant.
Die Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer kommen am 7. und 8. Juli zum G20-Gipfel in Hamburg zusammen. Auf der Agenda stehen neben der Lage der Weltwirtschaft unter anderem die Themen Digitalisierung, Terrorismus, Klimawandel, Flüchtlinge und nachhaltige Entwicklung.