Barley schließt sich damit einer Forderung ihrer Amtsvorgängerin Manuela Schwesig (SPD) an, die ein Bundesgesetz zur Verstetigung von Projekten und Initiativen gegen Extremismus gefordert hatte. In dieser Wahlperiode konnte sie sich damit aber nicht durchsetzen. Das ebenfalls für das Thema zuständige Bundesinnenministerium unter CDU-Führung lehnt eine gesetzliche Regelung ab. Beim Ziel der Verstetigung sei man sich einig, nicht aber beim Instrument, sagte der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU). Träger von Projekten könnten nicht über 30 Jahre eine Garantie erhalten, da auch immer neue Ideen gebraucht würden.
Das Bundeskabinett hatte zuvor den Bericht zur Extremismusprävention beschlossen. In diesem Jahr stellen Familien- und Innenministerium für Projekte und Initiativen gegen Extremismus - ein Schwerpunkt liegt dabei auf Rechtsextremismus - 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Summe war nach langen Diskussionen deutlich aufgestockt worden. Zusätzlich soll es ab 2018 ein Präventionsprogramm gegen islamistischen Terrorismus, ebenfalls mit einer Fördersumme von 100 Millionen Euro, geben.
Barley sagte, jeder Euro für Prävention sei gut ausgegeben. Man dürfe nicht warten, bis sich junge Menschen radikalisiert hätten und nur noch Sicherheitskräfte mit dem Problem umgehen könnten. Sicherheit und Prävention müssten Hand in Hand gehen. "Wir müssen alles tun, um Radikalisierung so früh wie möglich zu stoppen", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Das gelinge nicht allein mit den Mitteln von Justiz und Polizei.
Gleichzeitig beschloss das Kabinett einen neuen Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, der nun auch Positionen und Maßnahmen gegen Homosexuellen- und Transsexuellenfeindlichkeit enthält. "Wer Homosexuelle, schwarze Menschen oder Juden diskriminiert, greift die Grundwerte unserer Gesellschaft an", sagte Barley. Der Aktionsplan wurde ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium vorgelegt.
Der Grünen-Politiker Volker Beck erklärte, er vermisse darin konkrete Aktionsvorschläge. Statt verbindlicher Maßnahmen werde die gegenwärtige Situation von Schwulen, Lesben, Bi-, Trans- und Intersexuellen nur beschrieben.