Wie die Stadt Wiesbaden mitteilte, wurde der 20-Jährige am Mittag vom Flughafen Frankfurt aus nach Serbien geflogen. Die städtische Ausländerbehörde hatte die Ausweisung angeordnet, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel vor vier Wochen eine Beschwerde von Sanel M. gegen seine bevorstehende Abschiebung abgewiesen hatte (AZ: 7 B 409/17).
Die 22-jährige Studentin Tugce Albayrak war am 15. November 2014 vor einem Offenbacher Schnellrestaurant von Sanel M. geschlagen worden, besinnungslos auf den Asphalt gestürzt und ins Koma gefallen. Zwei Wochen später starb sie.
Der in Offenbach aufgewachsene Serbe Sanel M. wurde im Juni 2015 vom Landgericht Darmstadt wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt, die er im Gefängnis in Wiesbaden verbüßte. Die städtische Ausländerbehörde lehnte eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis ab und setzte ein Verfahren in Gang, um Sanel M. noch vor dem Ablauf seiner regulären Haftzeit abzuschieben.
Behörde und Verwaltungsgerichte vertraten die Auffassung, dass von Sanel M. weiter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Diesem könne entgegen seiner Einwände zugemutet werden, neue Beziehungen in Serbien zu knüpfen. Es sei nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder nicht willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen.
Frühestens in acht Jahren kann Sanel M. nach Deutschland zurückkehren. Seine Eltern leben im Rhein-Main-Gebiet, seine Großeltern in Serbien.