Der 49-Jährige löse nach sechs Jahren den bisherigen VEF-Präsidenten Ansgar Hörsting ab, teilte die Dachorganisation am Mittwoch nach der Vorstandswahl in Magdeburg mit. Die Vereinigung wurde 1926 gegründet. Ihr gehören zwölf Mitglieds- und drei Gastkirchen an, die insgesamt mehr als 240.000 Christen aus dem freikirchlichen Spektrum repräsentieren. Dazu gehören unter anderem mennonitische Gemeinden, Pfingstgemeinden, die Evangelisch-methodistische Kirche und die Heilsarmee.
Der neue Präsident Stiba ist Generalsekretär des baptistischen Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden. Er betonte das Engagement der Freikirchen für die Menschenrechte, Religionsfreiheit und den Umwelt- und Klimaschutz. Zum Stellvertreter Stibas wurde der Präses der zur weltweiten Pfingstbewegung gehörenden Gemeinde Gottes, Marc Brenner (43), gewählt. Neu in den VEF-Vorstand gewählt wurden den Angaben zufolge auch der neue Bischof der Evangelisch-methodistischen Kirche, Harald Rückert (58), sowie Major Frank Honsberg (54) von der Heilsarmee. Als Vorstandsmitglied bestätigt wurde der Vizepräses des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden, Frank Uphoff (56).
Stiba würdigte den bisherigen VEF-Präsidenten Hörsting und dessen Stellvertreterin Rosemarie Wenner: "Ihr habt die VEF mit geistlichem Weitblick geleitet und das Miteinander unserer Kirchen gestärkt." Ansgar Hörsting, Präses des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, scheidet nach neun Jahren aus dem VEF-Vorstand aus. Die Theologin Wenner geht nach zwölf Jahren als Bischöfin der Evangelisch-methodistischen Kirche in den Ruhestand und scheidet nach ebenfalls zwölf Jahren aus dem VEF-Vorstand aus. Von 2008 bis 2011 war sie Präsidentin der VEF.
In Deutschland führen die Anfänge der Freikirchen zum Teil vor die Reformationszeit im 16. Jahrhundert zurück, andere entstanden um die Mitte des 19. Jahrhunderts zur Zeit der religiösen Erweckungsbewegung. Evangelische Freikirchen zeichnen sich vor allem durch ein bestimmtes Kirchen- und Gemeindeverständnis sowie durch ihren Frömmigkeitsstil aus. "Freie und persönliche Entscheidung für den Glauben an Jesus Christus und ein verbindliches Leben in seiner Nachfolge sind besondere Anliegen", beschreiben sie sich selbst. Rechtlich vertreten die Freikirchen dem Staat gegenüber das Prinzip der Selbstfinanzierung und Selbstverwaltung und verzichten auf Besteuerung.