Dabei soll es sich um menschliche Körperteile sowie Beutel mit Gewebe- und Blutproben gehandelt haben, die bei medizinischen Eingriffen angefallen sind und nach dem Gesetz als Sondermüll hätten entsorgt werden müssen. Dies würde laut Staatsanwaltschaft mindestens eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Möglicherweise ist auch der Straftatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt, teilte Justizsprecher Theo Ziegler mit.
Ferner sollen vier Mitarbeiter des Krematoriums im Zeitraum von 2011 bis Juni 2016 in zwei Fällen Spenden unbekannter Höhe, die von Trauerfeiern für wohltätige Zwecke gesammelt worden waren, für sich selbst verwendet haben. Der zuständige Ermittlungsrichter hatte eine Durchsuchung der Räume des Krematoriums veranlasst, bei der schriftliche und elektronische Unterlagen gefunden wurden.