Wenn der Neuköllner AfD-Schatzmeister Hendrik Pauli nicht wieder eingestellt werde, wolle die Partei die Entlassung der Schulleiterin und ihre disziplinäre Bestrafung fordern, berichtet die "Berliner Morgenpost" (Donnerstagausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben aus AfD-Kreisen. In dem Brief werde die Schulleiterin auch als "Verfassungsbrecherin" bezeichnet.
Die Schule hatte Pauli den Angaben zufolge in der Probezeit im September entlassen und dies damit begründet, dass er Anhänger der rechtsextremen "Identitären Bewegung" sei und an Demonstrationen der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften "Bärgida"-Gruppierung teilgenommen habe. Seine AfD-Mitgliedschaft sei nicht Grund der Kündigung gewesen.
In der Probezeit können Mitarbeiter auch ohne Angabe von Gründen entlassen werden, weil in der Zeit kein gesetzlicher Kündigungsschutz besteht. Kirchliche Einrichtungen dürfen zudem auch besondere Anforderungen an ihre Beschäftigten stellen und ein kirchenkonformes Verhalten verlangen.