Die sächsische Landeskirche ermöglicht Homosexuellen in eingetragenen Lebenspartnerschaften erstmals eine Segnung im Gottesdienst. Darauf hat sich die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens in einer Sitzung am Montag geeinigt, wie die Landeskirche am Dienstag in Dresden mitteilte. Voraussetzung ist, dass sich ein Pfarrer zur Segnung bereiterklärt. Auch muss der Geistliche zuvor "die Beratung im Kirchenvorstand" suchen, wie es hieß.
Für die Segnung im Gottesdienst wurde eine "Liturgische Handreichung" erarbeitet, an die sich die Pfarrer halten sollen. Darin wird betont, dass die Segnung im Gottesdienst nicht als Trauung verstanden wird. Um die Unterscheidung zu verdeutlichen, muss die Segnung in einem eigenen Register der Gemeinde vermerkt werden.
Innerhalb der evangelischen Kirche in Sachsen gibt es große Differenzen über den Umgang mit Schwulen und Lesben. Bislang ist eine Segnung durch einen Pfarrer nur im Rahmen der persönlichen Seelsorge möglich. So passiere die Freistellung der Gewissensentscheidung "im Wissen um einen gegenwärtig nicht möglichen gesamtkirchlichen Konsens", heißt es in der Einleitung der Handreichung.
Die Pfarrer sollen nun im Einzelfall auf Grundlage ihres Gewissens entscheiden, ob sie den Paaren auch im Gottesdienst den Segen erteilen. Mindestens ein Partner muss Mitglied in einer der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sein. Die Regelung gilt den Angaben zufolge ab Anfang nächsten Jahres.
Liberale Kräfte in der sächsischen Landeskirche fordern weitere Schritte, nämlich die Öffnung der kirchlichen Trauung für Homosexuelle. Landesbischof Carsten Rentzing hat sich allerdings bereits mehrfach dagegen ausgesprochen. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, deren Gebiet sich auch auf Sachsen erstreckt, können Schwule und Lesben seit Juli dieses Jahres getraut werden. Auch in einigen anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland sind Traugottesdienste für homosexuelle Paare möglich.