Eine entsprechende Gesetzesvorlage der Kirchenleitung beschloss die in Lübeck-Travemünde tagende Landessynode am Donnerstagabend. Voraussichtlich Anfang November wird das Gesetz in Kraft treten, wenn es im kirchlichen Gesetz- und Verordnungsblatt steht.
Der von der Synode beschlossene Entwurf der Kirchenleitung sieht eine Segnung von Paaren in eingetragenen Lebenspartnerschaften als kirchliche Amtshandlung im Gottesdienst vor. Landesbischof Gerhard Ulrich verwies in der Debatte darauf, dass mit der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften keine Entwertung der Ehe verbunden sei.
"Eine Amtshandlung - auch die Trauung - segnet nicht die Lebensform. Sondern: In ihr werden Menschen gesegnet, die sich miteinander auf den Weg machen", sagte Ulrich. Dies sei ein riesiger, nicht nur theologischer Unterschied. Ulrich ist auch Leitender Bischof der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Der Gesetzentwurf wurde bei nur drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen angenommen. In der Landessynode haben 156 Mitglieder aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Sitz und Stimme.
Bislang galt eine Übergangsregelung.
Wenn ein Pastor eine Segnung im Gottesdienst ablehnt, soll er dies mit dem Kirchengemeinderat beraten und dann den zuständigen Propst des Kirchenkreises informieren. Dieser soll dann für die gottesdienstliche Feier sorgen.
Die Nordkirche mit ihren 2,1 Millionen Mitgliedern ist die fünfte Landeskirche in Deutschland, in der gleichgeschlechtliche Paare in einem öffentlichen Gottesdienst getraut werden können. Entsprechende Beschlüsse gibt es bereits in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der rheinischen Kirche und der Evangelischen Kirche in Baden. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat bundesweit 20 Mitgliedskirchen. In der 2012 gegründeten Nordkirche galt bislang eine Übergangsregelung.