Saarbrücken (epd). Bei der sogenannten Arbeit auf Abruf werden Beschäftigte kurzfristig nach Bedarf und Auftragslage eingesetzt. "Arbeit auf Abruf ist keine Randerscheinung am Arbeitsmarkt", heißt es in der Studie. Rund 13 Prozent der Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten nutzten diese flexible Arbeitszeitform. Mindestens fünf Prozent der Beschäftigten seien davon betroffen - im überdurchschnittlichen Maß Minijobber, gering Qualifizierte und Arbeitnehmer in der Gastronomiebranche. "Bei Arbeit auf Abruf wird das wirtschaftliche Risiko der Betriebe voll auf die Beschäftigten verlagert. Damit muss Schluss sein", erklärte Annelie Buntenbach vom DGB-Bundesvorstand.
Regelungen werden unterlaufen
Arbeit auf Abruf ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Nach dem Gesetz müssen Arbeitnehmer nur dann arbeiten, wenn sie mindestens vier Tage im Voraus über ihren Einsatz informiert werden. Nach der Untersuchung der Gewerkschaften werden die gesetzlichen Regelungen jedoch häufig nicht eingehalten. "In der Realität wird jeder Dritte erst am selben Tag kontaktiert und ein weiteres Drittel ein bis drei Tage im Voraus", stellte der DGB fest. Betriebe entzögen sich zudem häufig der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub, indem sie die Arbeit an diesen Tagen nicht abrufen, heißt es in der Studie weiter.
Der DGB verlangte deshalb eine Abschaffung dieser Beschäftigungsverhältnisse. Buntenbach forderte "mehr Schutz vor einseitiger betriebsbedingter Flexibilisierung". Arbeitnehmer bräuchten verlässliche und planbare Arbeitszeiten.