Paris (epd). Bei der Anhörung, die am Donnerstagnachmittag eröffnet wurde, geht es um eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Nizza, das am 22. August ein solches Verbot an den Stränden der südfranzösischen Gemeinde Villeneuve-Loubet für rechtmäßig erklärt hatte. Die Menschenrechtsliga und das Komitee gegen Islamophobie hatten daraufhin den Staatsrat angerufen.
Der Burkini - eine Zusammenziehung von Burka und Bikini - ist ein den ganzen Körper bedeckender Badeanzug für muslimische Frauen, der nur Gesicht, Hände und Füße sichtbar lässt. Das Baden am Strand der betroffenen Gemeinden ist im Wortlaut Personen verboten, die keine "korrekte Kleidung tragen, die den guten Sitten und dem Prinzip der Laizität entspricht und Hygiene- und Sicherheitsregeln im öffentlichen Meer respektiert".
Als erstes in Cannes verboten
Für das Komitee gegen Islamophobie handelt es sich beim Burkini-Verbot um einen Angriff auf individuelle Freiheiten wie die auf Religionsausübung und die Bewegungsfreiheit. Die Organisation berichtet von zunehmenden Angriffen und rassistischen Beleidigungen auch gegenüber Musliminnen, die einen einfachen Schleier tragen.
Nun muss die höchste juristische Instanz Frankreichs bis spätestens Samstag entscheiden, ob das Verbot gesetzeskonform ist. Die Stadt Cannes hatte am 28. Juli den Anfang einer Serie von Verboten gemacht. Rund 30 weitere, meist konservative Bürgermeister haben seither ein Burkini-Verbot für die Strände ihrer Gemeinden ausgesprochen.
Fast zwei von drei Franzosen (64 Prozent) sind laut einer von der konservativen Tageszeitung "Figaro" veröffentlichten Umfrage vom Donnerstag gegen den Burkini. 30 Prozent sagen, das Kleidungsstück sei ihnen "egal", sechs Prozent sind dafür.