Düsseldorf, Berlin (epd). Die Frage nach einem möglichen Burka-Verbot in Deutschland spaltet weiter Politiker und Experten. CDU-Vize Julia Klöckner sprach sich gegen einen in ihrer Partei diskutierten Kompromiss aus, die Vollverschleierung nur in Teilen des öffentlichen Raums zu verbieten. "Es gibt nicht nur ein bisschen schwanger sein", sagte sie der "Rheinischen Post" (Dienstagsausgabe). Für die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor ist ein grundsätzliches Burka-Verbot hingegen unverhältnismäßig: Sie halte eine solche Regel in der Demokratie für schwierig, erklärte die Gründungsvorsitzende des Liberal-Islamischen Bundes am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin".
Klöckner: Totalverschleierung "eine Total-Gesellschaftsverweigerung"
Unionspolitiker hatten in der vergangenen Woche in einer "Berliner Erklärung" gefordert, die Vollverschleierung von Frauen zu verbieten. Die CDU/CSU-Innenminister der Länder kommen Ende dieser Woche zu einer Konferenz in Berlin zusammen, auf der das Thema zur Debatte steht. Eingeladen ist auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der sich mehrfach skeptisch zum Burka-Verbot geäußert hatte.
Für Klöckner ist ein Burka-Verbot hingegen eine Frage der Gleichberechtigung: "Entweder geht es uns um Frauenrechte und Gleichberechtigung und Integration oder nicht, und dann nicht nur bei Behördengängen", sagte die CDU-Politikerin. Eine Totalverschleierung sei "eine Total-Gesellschaftsverweigerung", durch die Integration nicht gelingen könne.
Nach Auffassung der Islam-Expertin Kaddor sollten nicht-staatliche Institutionen zumindest selbst entscheiden können, ob sie die Vollverschleierung verbieten wollen, wenn der soziale Frieden dadurch gestört sein sollte. Zudem wünscht sich Kaddor mehr Differenzierung. Die Gesellschaft unterscheide nicht zwischen dem Schwimmanzug Burkini, der von Frauen mit Kopftuch in öffentlichen Bädern getragen werde, und der Burka. "Der Burkini ist nicht mit der Burka gleichzusetzen", sagte die islamische Religionslehrerin. Die Gesellschaft müsse sich überlegen, ob sie Mädchen, die den Burkini tragen wollen, vom Schwimmunterricht ausschließen wolle, oder ob es wichtiger sei, die Mädchen zu unterrichten.
Echte Diskussion über Integration gefordert
Der Burkini ist ein Ganzkörperbadeanzug, den muslimische Frauen beim Baden und Schwimmen tragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte 2013 in einem Urteil festgeschrieben, dass muslimischen Mädchen im Burkini die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht zugemutet werden könne.
Kaddor beklagte auch den Verlauf der Debatte: "In wiederkehrenden Zyklen beschäftigen wir uns mit diesem Thema." Statt über die Burka als vermeintliches Integrationshindernis zu sprechen müsse es eine echte Diskussion über Integration geben: darüber, was es bedeute, deutsch zu sein und den Doppelpass zu beantragen.