Düsseldorf, Köln (epd). Darüber müsse der Bundesgerichtshof entscheiden, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag mit. Der Angeklagte war vor einer Woche wegen versuchten Mordes zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.
Die Revision reichten nach Angaben einer Gerichtssprecherin sowohl der Verteidiger von Frank S. als auch ein weiterer Anwalt und er selbst ein. Die Bundesanwaltschaft hatte in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine zeitlich begrenzte Haftstrafe plädiert.
Tötungsabsicht bestritten
Frank S. hat laut Urteil Reker bei einem Wahlkampftermin im Oktober in den Hals gestochen und vier umstehende Menschen teils schwer verletzt. Nach Ansicht des Gerichts wollte er damit ein Zeichen gegen die Flüchtlingspolitik der Stadt setzen, für die er Reker als damalige Kölner Sozialdezernentin mitverantwortlich sah. Reker gewann einen Tag nach dem Attentat die Wahl zur Oberbürgermeisterin.
Frank S. hatte die Messerattacke vor Gericht gestanden, aber zugleich eine Tötungsabsicht bestritten. Ein psychiatrischer Gutachter diagnostizierte bei ihm zwar eine Persönlichkeitsstörung, stufte ihn aber dennoch für voll schuldfähig ein. Er war nach Angaben des Gerichts im Alter von 19 Jahren in die rechtsextreme Szene in Bonn geraten und saß wegen mehrerer Straftaten von 1997 bis 2000 im Gefängnis.