Wiesbaden (epd). Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch auf Basis vorläufiger Erhebungen weiter mitteilte, erbrachten eine Million Jobs im April 2015 einen Stundenlohn von weniger als 8,50 Euro, ohne Auszubildende, Praktikanten und Beschäftigten unter 18 Jahren. Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns am 1. Januar 2015 waren es noch vier Millionen gewesen.
Zentrale sozialpolitische Reformen
Auf Ostdeutschland entfiel gut ein Viertel der Jobs mit Mindestlohn: 0,5 Millionen. Das entsprach elf Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. In Westdeutschland betraf der Mindestlohn 1,4 Millionen und somit vier Prozent aller Jobs.
Die eine Million Beschäftigte mit einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns seien zu einem Teil gesetzlich vom Mindestlohn ausgenommen, teilte das Bundesamt mit. Dazu gehörten zum Beispiel Langzeitarbeitslose, bestimmte Personengruppe unter 18 Jahren, Zeitungszusteller und Beschäftigte unter bestimmten Tarifverträgen. Ein weiterer Teil werde unter Umständen nach Mindestlohn bezahlt, könne jedoch wegen einer mitunter ungenauen Messung der Arbeitszeit diesem nicht zugeordnet werden. Ein verbleibender, nicht bezifferbarer Teil entfalle auf Beschäftigte, die trotz Anrecht den Mindestlohn im April 2015 nicht erhielten.
Der gesetzliche Mindestlohn war Anfang 2015 eingeführt worden und gehört zu den zentralen sozialpolitischen Reformen der großen Koalition. Die SPD hatte jahrelang für den Mindestlohn gestritten. Am Dienstag hatte die Mindestlohnkommission bekanntgegeben, dass die gesetzliche Untergrenze zum Jahreswechsel von 8,50 auf 8,84 Euro erhöht wird.