Gericht untersagt Totenasche auf Privatgrundstück
Unter Hinweis auf den Friedhofszwang hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht einem Mann untersagt, nach seinem Tod seine Asche auf seinem privaten Waldgrundstück verstreuen zu lassen. Der bestehende Friedhofszwang diene der Wahrung der Totenruhe und berücksichtige eine weit verbreitete Scheu vor dem Tod und seinen Erscheinungsformen, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Gerichts. (AZ: 7 A 10005/12.OVG)
Nach Auffassung der Richter hat der Gesetzgeber dem Wandel der Bestattungskultur ausreichend Rechnung getragen, indem anonyme Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen und Friedwälder zugelassen sind. Ein privater Bestattungsplatz sei nach dem rheinland-pfälzischen Friedhofs- und Bestattungsrecht unzulässig.