Seit 25 Jahren ist die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) wieder vereint. Der Zusammenschluss war am 28. Juni 1991 mit einem Händedruck des damaligen EKD-Ratsvorsitzenden Martin Kruse und der bisherigen Präses der ostdeutschen Synode, Rosemarie Cynkiewicz, besiegelt worden. Zum Jubiläum seien keine besonderen Feiern geplant, sagte ein EKD-Sprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Am 27. Juni 1991 war ein entsprechendes Kirchengesetz in Kraft getreten. Danach waren zu den 16 westdeutschen Landeskirchen wieder die acht ostdeutschen Landeskirchen unter das Dach der EKD gekommen. Sie hatten sich seit 1969 im Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR organisiert. Bereits zwei Monate nach dem Fall der Berliner Mauer hatte es im Januar 1990 erste kirchenpolitische Erklärungen für eine rasche Vereinigung gegeben, die letztlich aber länger dauerte als der Weg zur staatlichen Einheit am 3. Oktober 1990.
Der Prozess zur kirchlichen Einheit war von intensiven und zum Teil kontroversen Debatten geprägt. Umstritten war vor allem Fragen des Verhältnisses von Staat und Kirche. Dazu gehörten der Religionsunterricht in Schulen, der Einzug der Kirchensteuer und die Seelsorge für Soldaten. Dafür hatte es in der DDR keine Möglichkeiten gegeben, da die evangelische Kirche starken staatlichen Repressionen ausgesetzt war.
Am 28. Juni 1991 konstituierte sich im bayerischen Coburg die erste gesamtdeutsche Synode nach der Teilung. Dem Kirchenparlament gehörten 120 Vertreter aus dem Westen und 40 aus dem Osten an. Zum Vorsitzenden wurde Jürgen Schmude gewählt. Der vormalige SPD-Bundesminister hatte die EKD-Synode bereits seit 1985 geleitet.
Mit der Wiedervereinigung wuchs die EKD auf 29,2 Millionen Mitglieder an, derzeit sind es noch rund 22,6 Millionen. Die Zahl von 24 Landeskirchen im Jahr 1991 ist vor allem durch Fusionen im Osten Deutschlands auf 20 gesunken: Die Kirchen Thüringens und der Kirchenprovinz Sachsen bilden die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland. Die Protestanten in Mecklenburg und Vorpommern haben sich mit denen in Hamburg und Schleswig-Holstein zur Nordkirche zusammengeschlossen, und die schlesische Oberlausitz bildet mit Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Landeskirche.