Christen lebten ihren Glauben niemals für sich alleine, er gewinne vielmehr in gelebter Gemeinschaft Gestalt, heißt es in einer am Dienstag in Kassel bekanntgemachten Denkschrift der Theologischen Kammer der Kirche. So sei auch die Übernahme eines Patenamtes, die Teilnahme am Abendmahl sowie der Wunsch nach einer kirchlichen Bestattung mit einem Kirchenaustritt nicht vereinbar.
Obwohl der mit einem Kirchenaustritt geäußerte Wille ernst genommen werden müsse, solle jedoch niemand auf diese Entscheidung festgelegt werden, so die Denkschrift mit dem Titel "Dem Glauben Raum geben. Christsein und Kirchenmitgliedschaft" weiter. Vielmehr gelte es, auf eine Beweglichkeit und Veränderlichkeit des Lebenslaufes zu hoffen, der zu einer Wiederannäherung an die Kirche führen könne.
Die Autoren regen ferner eine Flexibilisierung der Kirchensteuer an. So könne etwa eine noch stärkere Entlastung junger Menschen geprüft werden, auch solle über die Möglichkeit diskutiert werden, einen Teil der Kirchensteuer zweckbestimmt zu entrichten. Auch über Vergünstigungen für Kirchenmitglieder bei kostenpflichtigen Angeboten wie etwa bei Krabbelkreisen oder bei einer Landverpachtung könne nachgedacht werden.