Der türkische Staat soll den Klägern nun insgesamt 2.000 Euro Schadenersatz und 4.000 Euro Auslagenerstattung zahlen. In beiden Städten hatte die Glaubensgemeinschaft nach Gerichtsangaben seit vielen Jahren in privaten Räumen ihre Religion ausüben dürfen. In Mersin seien dann in den Jahren 2000 und 2003 die betreffenden Wohnungen von den Behörden geschlossen worden. In dem darauffolgenden Streit sei den Zeugen Jehovas entgegengehalten worden, dass es im Stadtentwicklungsplan keine geeigneten Ausweichplätze gebe. Ähnlich stellte sich der Fall in Izmir dar.
Der EGMR urteilte nun, dass die Behörden zwar ein legitimes Interesse hätten, durch die Erlaubnis von Gottesdienstorten die öffentliche Ordnung zu sichern. In den vorliegenden Fällen schossen die Behörden aber nach Meinung des Gerichts deutlich über ihren Ermessenspielraum hinaus. Die Straßburger Richter wiesen insbesondere darauf hin, dass die Zeugen Jehovas in Izmir und Mersin wegen ihrer geringen Anzahl keine Gebäude mit spezieller Architektur, sondern nur einfache Räume für ihre Treffen benötigt hätten.