Keine Verurteilung wegen Übergriffen in der Silvesternacht

Keine Verurteilung wegen Übergriffen in der Silvesternacht
Nach den sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof ist noch immer kein Täter wegen eines Sexualdelikts verurteilt worden.

Köln (epd) Die erste Anklage wegen versuchter sexueller Nötigung am Freitag vor dem Amtsgericht Köln blieb erfolglos, weil das Opfer den Angeklagten nicht als Täter wiedererkannte, wie ein Gerichtssprecher dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Der 26-jährige Algerier wurde wegen Hehlerei und versuchten Diebstahls nach dem Aufbrechen eines PKWs Mitte Dezember in Brühl zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. (Az.: 613 Ls 28/16)

Vorwurf: Sexuelle Belästigung und Diebstahl

Ursprünglich war dem Mann auch vorgeworfen worden, in der Silvesternacht gemeinsam mit einer Gruppe von rund zehn weiteren Männern eine Frau umstellt und etwa zwei bis drei Minuten lang am Po, an der Hüfte und Taille begrapscht zu haben. Dabei wurde der Frau auch das Handy gestohlen. Dem Beschuldigten habe aber nicht nachgewiesen werden können, dass er selbst an der Tat beteiligt gewesen sei, sagte der Gerichtssprecher.

In der Silvesternacht hatten am Kölner Hauptbahnhof Gruppen junger Männer vor allem aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum zahlreiche Frauen sexuell belästigt und bestohlen. Bei der Staatsanwaltschaft Köln gingen über tausend Anzeigen ein. Mit den Vorfällen befasst sich auch ein Untersuchungsausschuss des Landtages.