Dresden (epd) Man erwäge eine Berufung oder Revision, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Dresden. Zur endgültigen Entscheidung müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. Das Amtsgericht Dresden hatte Bachmann am Dienstag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt.
Bereits zu Bewährungsstrafe verurteilt
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige 2014 in dem sozialen Netzwerk Facebook Flüchtlinge herabgewürdigt und beschimpft hat. Richter Hans-Joachim Hlavka hatte das Strafmaß auf 120 Tagessätze von je 80 Euro festgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Freiheitsentzug gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei einer Berufung gegen das Urteil müsse der Prozess vor dem Landgericht Dresden neu aufgerollt werden, sagte Haase. Bei einer Revision würde der Fall vor dem Oberlandesgericht entschieden.
Der Mitbegründer des islam- und fremdenfeindlichen "Pegida"-Bündnisses ist bereits wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel vorbestraft. Eine letzte Bewährungsstrafe war im Oktober 2015 ausgelaufen.