Gleichgeschlechtliche Paare in der Evangelischen Landeskirche Baden können sich künftig trauen lassen. Die Synode beschloss heute in Bad Herrenalb (Kreis Calw) nach langer und kontroverser Debatte, die Zeremonie für nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene Partnerschaften zuzulassen. Bislang war nur eine Segnung im Rahmen der Seelsorge außerhalb von Gottesdiensten möglich.
Die Synodenmitglieder bekannten sich mehrheitlich zur "Gleichwertigkeit gleichgeschlechtlicher Liebe, Sexualität und Partnerschaft". "Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität" seien willkommen, heißt es im Antrag, mit dem am Samstag der Kurswechsel vollzogen wurde.
Der Gottesdienst soll entsprechend einer Trauung gefeiert und als Amtshandlung in das Kirchenbuch eingetragen werden. Pfarrerinnen oder Pfarrer haben das Recht, eine solche Trauung zu verweigern, nicht aber ganze Gemeinden. Sollte ein Pfarrer oder eine Pfarrerin die Trauung ablehnen, sollen Dekanin oder Dekan eine andere Person damit beauftragen.
Auch bedauerte die Synode, dass homosexuellen Menschen Leid zugefügt wurde. Dies solle in einem verbindlichen Prozess aufgearbeitet werden.
In den meisten Landeskirchen innerhalb der EKD sind bereits öffentliche Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Lebenspartner möglich.