Ravensbrück (epd) Aus den Beständen der brandenburgischen Gedenkstätte Ravensbrück sei der 52 Bände umfassende Nachlass von Erika Buchmann (1902-1971) digitalisiert worden, die als bedeutendste Chronistin zur Geschichte des KZ Ravensbrück gelte, teilte die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten am Donnerstag mit.
Bundeskulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) informierte sich den Angaben zufolge am Donnerstag in Ravensbrück über die Ergebnisse der Digitalisierung. Das Projekt von September 2015 bis März 2016 wurde von der Kulturstaatsministerin mit insgesamt 72.000 Euro gefördert.
Für die Nachwelt bewahren
Mit dem Digitalisierungsprojekt sei es gelungen, die akut vom Verfall bedrohten Unterlagen der Ravensbrück-Überlebenden Erika Buchmann als bedeutende Archivbestände dauerhaft für die Nachwelt zu bewahren und nutzbar zu machen, sagte Grütters.
Erika Buchmann war 1939 und 1940 und erneut von 1942 bis 1945 im KZ Ravensbrück inhaftiert, wo sie als Blockälteste im Strafblock und im Tuberkuloseblock viele Mithäftlinge geschützt habe, hieß es. Bereits unmittelbar nach der Befreiung habe sie begonnen, Dokumente und Erinnerungsberichte zur Geschichte des KZ Ravensbrück zu sammeln.
Sie korrespondierte den Angaben zufolge mit zahlreichen Ravensbrück-Überlebenden in ganz Europa und trat in Prozessen gegen SS-Täter als Zeugin auf. Der im Jahr 2000 an die Gedenkstätte übergebene Nachlass umfasst rund 17.000 Aktenblätter, darunter etwa 1.000 Blatt Originalakten der KZ-Kommandantur, die im April 1945 vor der von der SS befohlenen Vernichtung bewahrt werden konnten.
Die Gedenkstätte Ravensbrück verfügt den Angaben zufolge derzeit über rund 200 Nachlässe ehemaliger Häftlinge. Die Dokumente seien die "wertvollsten Originalbestände der Gedenkstättenarchive", betonte Stiftungsdirektor Günter Morsch: "Sie dokumentieren nicht nur die Verfolgungsgeschichte der jeweiligen Nachlassgeber, sondern auch ihr Engagement für die Erinnerung nach 1945." Mit der Digitalisierung stünden sie nun für Wissenschaft und pädagogische Arbeit zur Verfügung.