"Es ist äußerst ärgerlich, dass uns als Gesellschaft nicht aufgefallen ist, dass wir mit dem Paragrafen 103 Strafgesetzbuch ein obrigkeitsstaatliches Relikt mit uns geschleppt haben", sagte Dabrock, der kürzlich für eine weitere Amtszeit in den Deutschen Ethikrat gewählt wurde.
Zur Entscheidung der Bundesregierung, die von der Türkei geforderte Strafverfolgung nach diesem Paragrafen zuzulassen, sagte Dabrock: "Man kann nur hoffen, dass spätestens beim Bundesverfassungsgericht geklärt wird, dass die Bestrafung für Majestätsbeleidigung mit den in Artikel 5 des Grundgesetzes verbürgten Grundrechten auf Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit nicht vereinbar ist." So wäre Jan Böhmermann, "dessen Dichtkunst begrenzt war", auch vor der geplanten Abschaffung des umstrittenen Paragrafen geholfen, sagte der Erlanger Theologie-Professor.
Die Bundesregierung hatte am Freitag mitgeteilt, dass sie für die Strafverfolgung von ZDF-Moderator Böhmermann für dessen Schmähgedicht auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan die notwendige Ermächtigung erteilt. Dies hatte die türkische Regierung über eine Verbalnote der Botschaft in Berlin verlangt. Merkel kündigte am Freitag zugleich an, den Paragrafen 103 abschaffen zu wollen.