Prostitution wird gesetzlich geregelt

Prostitution wird gesetzlich geregelt
Stärkere Kontrolle von Bordellen und mehr Schutz für Prostituierte geplant
Die Bundesregierung will mehr Licht in die Grauzone der Prostitution bringen. Bordellbetreiber sollen kontrolliert, Prostituierte durch Anmeldepflichten und Beratungen besser vor Ausbeutung geschützt werden. Die Umsetzung liegt bei den Ländern.

Berlin (epd) Mehr Schutz für Prostituierte und eine stärkere Kontrolle von Bordellen sind die Ziele des Prostituiertenschutz-Gesetzes, mit dem die Bundesregierung die legale Prostitution reglementieren will. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Er enthält Vorschriften über Anmeldungen und Gesundheitsberatungen für Prostituierte sowie verschärfte Auflagen für Bordellbetreiber und Freier. Die Regelungen sollen von Juli 2017 an schrittweise umgesetzt werden.

Mit dem Gesetz korrigiert die Koalition teilweise die Liberalisierung der Sexarbeit von 2002. Die damalige rot-grüne Koalition hatte Prostituierten mehr Rechte verschafft, was in der Realität aber zu mehr Spielraum für Bordellbetreiber und Zuhälter führte. Deren Geschäftsmodelle werden nun eingeschränkt.

Häufigere Kontrollen

Bordellbetreiber müssen sich ihren Betrieb künftig genehmigen lassen und sollen häufiger kontrolliert werden. Wenn sie einschlägig vorbestraft sind, erhalten sie keine Erlaubnis, eine Prostitutionsstätte zu betreiben. Geschäftspraktiken wie Flatrate-Sex und Gruppenvergewaltigungs-Inszenierungen werden verboten. Hygienische, räumliche und sicherheitstechnische Mindestanforderungen sollen dafür sorgen, dass sich die Arbeitsbedingungen in Bordellen verbessern. Beispielsweise müssen in den Zimmern Notrufknöpfe installiert und Wohnräume von Arbeitsräumen getrennt werden. Alle im Bordell beschäftigten Frauen müssen eine Anmeldung vorweisen können.

Außerdem wird eine Kondompflicht eingeführt. Freier und Bordellbetreiber müssen Bußgelder zahlen, wenn Verstöße bekanntwerden. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Familienministerium Elke Ferner (SPD) sagte, die Kondompflicht solle aber in erster Linie den Prostituierten helfen. Sie könnten sich künftig auf ein Gesetz berufen, um die Verwendung von Kondomen durchzusetzen.

Prostituierte müssen sich künftig bei den Behörden anmelden und die Anmeldung alle zwei Jahre erneuern. Jedes Jahr einmal müssen sie sich gesundheitlich beraten lassen. Dabei geht es um Gespräche und Informationen, nicht um Untersuchungen. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Sie haben bis Mitte 2017 Zeit, die Behörden auf die neuen Aufgaben vorzubereiten. Unnötige Bürokratie solle vermieden werden, sagte Ferner. Junge Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich jedes Jahr neu anmelden und jedes Halbjahr beraten lassen. Die Sexarbeiterinnen können sich eine Alias-Bescheinigung ausstellen lassen, auf der ihr richtiger Name nicht erscheint.

Rund 200.000 Prostituierte in Deutschland

Das Bundesfamilienministerium geht in seinem Gesetzentwurf von Schätzungen aus, wonach in Deutschland rund 200.000 Prostituierte arbeiten und es rund 11.500 Prostitutionsstätten gibt - inklusive der mobilen Wohnwagen-Prostitution. Von den Erlaubnis- und Anmeldepflichten erhofft sich die Regierung auch einen genaueren Überblick über das tatsächliche Ausmaß der Prostitution. Das Gesetz soll bis zum Sommer vom Bundestag verabschiedet werden. Prostituierte und Bordellbetreiber, die bereits im Geschäft sind, haben dann noch bis Ende 2017 Zeit, ihre Anmeldungen zu beantragen.