München (epd) Die Muslimin war im November am Amtsgericht München mit ihrer Klage wegen Beleidigung gescheitert, auch deshalb, weil sie vor dem Richter ihren Gesichtsschleier nicht lüften wollte. Das wolle sie nun bei der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht tun, hatte ihr Anwalt Heinrich Karl Haarmann in der vergangenen Woche gesagt. Seine Mandantin habe eingesehen, dass es ein Fehler gewesen sei, aus religiösen Gründen ihr Gesicht nicht zu zeigen.
Richter: Konnte Glaubwürdigkeit nicht beurteilen
Angeklagt ist ein Mann, der die Frau beleidigt haben soll. Der Amtsrichter hatte ihn im November freigesprochen. Als Begründung führte eine Gerichtssprecherin an, der Richter habe die Glaubwürdigkeit der Frau nicht beurteilen können, weil Gesicht und Mimik nicht erkennbar gewesen seien.
Zeugen können wegen unangemessener Kleidung auch zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden, weil sie damit ihrer Zeugenpflicht nicht nachkommen. In diesem Fall wäre es aber laut Gericht um eine "Geldstrafe im unteren Bereich" gegangen. Der Richter hatte daher von einer Strafe für die vollverschleierte Frau abgesehen. Anwalt Haarmann sagte, seine Mandantin sei "vollkommen aufgelöst" gewesen und in Tränen ausgebrochen, als ihr klargeworden sei, dass ihre Entscheidung solche negativen Konsequenzen haben könne.