München (epd) Nach einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht sei für den 17. März eine Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München geplant, in der die vollverschleierte Frau erneut als Zeugin gegen einen Mann aussagen soll, der wegen Beleidigung angeklagt ist, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) und bestätigte damit einen Bericht der "Bild"-Zeitung (Donnerstagsausgabe).
Glaubwürdigkeit der Frau beurteilen
Im November war der Mann in erster Instanz freigesprochen worden. Auch auf richterliche Aufforderung hin wollte die Frau ihr Gesicht nicht zeigen. Titz sagte, ein Zeuge habe vor Gericht in "angemessener Kleidung" zu erscheinen. Was genau darunter im Einzelfall zu verstehen ist, liege im Ermessen des jeweiligen Richters.
Im konkreten Fall habe der Amtsrichter die Glaubwürdigkeit der Frau nicht beurteilen können. Gesicht und Mimik seien für ihn nicht erkennbar gewesen. "Letztlich hat er nur mit einem schwarzen Tuch gesprochen", sagte Titz. Dazu sei gekommen, dass ein zweiter Zeuge die angeblichen Beleidigungen des Angeklagten in Richtung der Frau ("Arschloch", "Du gehörst hier nicht her") nicht gehört haben will. Damit habe Aussage gegen Aussage gestanden. Der Richter habe daher den Angeklagten freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein.
Richter könnten Zeugen wegen unangemessener Kleidung auch zu einem Ordnungsgeld verurteilen, weil sie ihrer Zeugenpflicht nicht nachkommen, sagte Titz. In diesem Fall sei es aber um eine "Geldstrafe im unteren Bereich" gegangen. Der Richter habe wegen der Verhältnismäßigkeit von einer Strafe für die vollverschleierte Frau abgesehen. Sollte die Zeugin am 17. März erneut mit Vollschleier erscheinen, liege es wiederum im Ermessen des Richters, wie er mit der Frau umgehe. Weder das bayerische Justizministerium noch das Bundesjustizministerium wollten zu dem Fall Stellung nehmen.