Köln (epd)Im Rechtsstreit gegen seinen einstigen Ghostwriter Heribert Schwan hat Altkanzler Helmut Kohl (CDU) den Autor wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte auf Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Euro verklagt. Am Donnerstag finde die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln statt, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) und bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der "Bild"-Zeitung. Außerdem geht es in dem Verfahren um die Unterlassung der Veröffentlichung von Zitaten. Ob am Donnerstag bereits ein Urteil fällt, ist noch offen. (AZ: 14 O 286/14 und 14 O 323/15)
Zusammenarbeit aufgekündigt
In dem 2014 erschienenen Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" hatte Schwan ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert, die der heute 85 Jahre alte Kohl für seine Memoiren angefertigt, aber nie freigegeben hatte. Im vergangenen Jahr hatte der Altkanzler bereits per einstweiliger Verfügung gerichtlich feststellen lassen, dass die Zitate nicht hätten verwendet werden dürfen. Sie mussten in dem Buch geschwärzt werden. Nun müssen sich die Richter damit noch einmal im Hauptsacheverfahren befassen.
Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinander abgestimmte Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlossen. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen mit seinem Ghostwriter. Dieser befragte den Kanzler ausführlich über dessen Leben und zeichnete die Gespräche auf. So kamen rund 630 Stunden Tonmaterial auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentlichung des vierten Memoiren-Bandes mit Schwan. 2009 kündigte er die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.
Seit Kohl 2008 schwer stürzte und deshalb nur eingeschränkt sprechen kann, gelten die Tonbänder als besonderes zeitgeschichtliches Dokument. Laut "Bild"-Zeitung heben die Anwälte Kohls bei der Schadenersatzklage auf diesen Umstand ab. Die Höhe der Entschädigung müsse sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen und dem Ausmaß der versuchten Geschichtsfälschung und dem irreparablen Schaden entsprechen, heiße es in der Klageschrift. Die beantragte Geldentschädigung von mindestens fünf Millionen Euro sei keineswegs unverhältnismäßig.