Karlsruhe (epd)Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat zum Auftakt der Verhandlung über ein Verbot der rechtsextremen NPD auf die Risiken des Verfahrens hingewiesen. Ein Parteiverbot sei "ein scharfes, zweischneidiges Schwert", das mit Bedacht einzusetzen sei. "Es schränkt die Freiheit ein, um Freiheit zu bewahren", sagte Voßkuhle am Dienstag in Karlsruhe. Jedes Verbotsverfahren sei eine "ernsthafte Bewährungsprobe für den freiheitlich-demokratischen Verfassungsstaat".
Zweiter Anlauf der Politik
Unter dem Vorsitz Voßkuhles steht die NPD nun zum zweiten Mal auf dem Prüfstand des obersten deutschen Gerichts. Die mündliche Verhandlung ist zunächst auf drei Tage angesetzt. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Monaten gerechnet. Die Bundesländer hatten den neuerlichen Verbotsantrag über den Bundesrat im Dezember 2013 eingereicht. 2003 war das erste NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe wegen V-Leuten des Verfassungsschutzes in der Partei gescheitert.
Grundlage für ein Parteiverbot ist Artikel 21 (2) des Grundgesetzes. Demnach kann eine Partei verboten werden, wenn sie darauf abzielt, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Voßkuhle nannte es eine "besondere Herausforderung" für das Bundesverfassungsgericht, diese Frage zu klären.