Die Evangelische Kirche der Pfalz müsse darüber befinden, wie sie mit einer Trauvollzugsmeldung aus der rheinischen Kirche umgehe, sagte Pressesprecher Wolfgang Schumacher dem epd in Speyer.
Generell gelte in der pfälzischen Kirche, dass eine Trauung auch außerhalb der Heimatkirchengemeinde vollzogen werden könne, sagte Schumacher. Deshalb könnten homosexuelle Paare aus der Pfalz sich auch in der rheinischen Kirche trauen lassen. Zuvor erhalte das Paar von seinem Wohnsitzpfarrer einen Entlassschein. Bei einer im Rheinland vollzogenen und dort in die Kirchenbücher eingetragenen Trauung erhält der Wohnsitzpfarrer in der Pfalz in der Regel eine Trauvollzugsmeldung mit der Bitte, die Trauung in sein Kirchenbuch einzutragen. Bisher wird die gottesdienstliche Begleitung homosexueller Paare (Segnung) nicht ins Kirchenbuch eingetragen, weil sie in der Pfalz keine Amtshandlung darstellt.
Nun müsse die Pfalz die kirchenrechtliche Frage klären, ob ein Pfarrer auch Entlassscheine für homosexuelle Paare ausstellen und deren die Trauung in die Kirchenbücher eintragen könne, sagte Schumacher. Sollte der Trauvollzug für Homo-Ehen Paare nicht eingetragen werden, wäre das die erste Amtshandlung, die von einer anderen evangelischen Landeskirche nicht anerkannt würde.