Die Landessynode hatte am 23. November mit großer Mehrheit beschlossen, dass sich homosexuelle Partner künftig in einem öffentlichen Gottesdienst segnen lassen können. Pfarrer oder Gemeinden haben das Recht, eine solche Segnung zu verweigern. In diesem Fall soll der Superintendent einen anderen Pfarrer beauftragen.
Deutlich distanzierte sich Arends von einer Veröffentlichung einer Kirchengemeinde, die sich die gegen die geplante Segnung wendet. In der Erklärung eines Kirchenvorstands in einem Gemeindebrief heißt es, dass bei einer Akzeptanz von Homosexualität auch Pädophilie künftig anerkannt werden könne. Arends betonte, dass es sich hierbei um eine Veröffentlichung einer einzelnen Kirchengemeinde handele. "Die Lippische Landeskirche steht für Toleranz", sagte Arends dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dazu gehöre die Akzeptanz von homosexuellen Menschen. Kirchengemeinden dürften diese nicht ausschließen.
Zugleich verwies der oberste Repräsentant der Lippischen Landeskirche darauf, dass Pfarrer nicht gezwungen werden, eine solche Segnung gegen ihr Gewissen vorzunehmen. "Damit respektieren wir, dass es in unserer Landeskirche Gemeinden gibt, die diesen Schritt nicht mitgehen wollen", erläuterte Arends. Die Sicht auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in dem veröffentlichten Text der Kirchengemeinde "können wir jedoch in keiner Weise teilen".
"Menschen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können in einem öffentlichen Gottesdienst den Segen Gottes empfangen", heißt es unter anderem in dem Beschluss der Landessynode. Mindestens einer der eingetragenen Lebenspartner muss dem Beschluss zufolge evangelisch sein. Die Kirchenleitung soll den Gemeinden entsprechendes liturgisches Material zur Verfügung stellen.
Mit dem Beschluss steht die Lippische Landeskirche nicht allein. Nach Angaben der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche hat inzwischen die Mehrheit der 20 Landeskirchen eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren beschlossen, darunter die Landeskirchen Hannover, Westfalen und Hessen-Nassau. Dabei gibt es aber keine einheitlichen Regelungen. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat demnach eine Segnung abgelehnt. In den rund zehn lutherischen Gemeinden der insgesamt 69 lippischen Kirchengemeinden war eine öffentliche Segnung bereits vorher möglich.