Hintergrund ist ein Antrag evangelischer Theologiestudenten, zu Andachten im Theologicum öffentlich einladen zu dürfen. Das hatte die Fakultät abgelehnt. Wie der Dekan der Fakultät, Jürgen Kampmann, in einer Mail mitteilte, sollten Andachen in Kirchen oder Kapellen stattfinden und nicht an der Universität. Lehrveranstaltungen oder die Arbeit in Bibliotheken dürften nicht beeinträchtigt werden.
Kritik an dieser Entscheidung übte der Vertreter der Tübinger Fakultät in der Synode, der Neutestamentler Hans-Joachim Eckstein. Es verschlage ihm selbst die Sprache, dass für Studentinnen und Studenten keine Gebetsveranstaltungen im Theologicum möglich seien. Eckstein verwies darauf, dass im Tübinger Zentrum für Islamische Theologie selbstverständlich in Studienräumen die muslimischen Gebete praktiziert würden.
Auch der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl zeigte sich verwundert über das Andachtsverbot. Zur positiven Religionsfreiheit gehöre es, die Ausübung des Glaubens auch in öffentlichen Räumen zu fördern. "Die Aufgabe der Praktischen Theologie ist nicht, die Praxis zu verhindern", sagte Gohl. Oberkirchenrat Wolfgang Traub sagte zu, das Thema mit Fakultätsvertretern zu besprechen.
Streit über Verbot christlicher Andachten an Uni Tübingen
Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel
Studierende in einem vollen Hörsaal in der Universität in Tübingen.
Streit über Verbot christlicher Andachten an Uni Tübingen
In der württembergischen Landessynode gibt es Kritik an der Entscheidung der Evangelischen Fakultät Tübingen, in theologischen Unterrichtsräumen der Universität Tübingen keine christlichen Andachten zuzulassen. Der Nagolder Dekan Ralf Albrecht nannte es am Donnerstag in Stuttgart vor der Synode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg einen Skandal, dass Studierenden öffentliche Gebetsveranstaltungen im Tübinger Theologicum verboten worden seien.