Verbundene Gemeinden behalten eine rechtliche Eigenständigkeit und teilen sich gleichzeitig viele Aufgaben wie die Erstellung eines Haushaltsplans und die Finanzverwaltung. Außerdem wählen sie gemeinsam einen neuen Pfarrer. Ein entsprechendes Gesetz hat die Synode am Mittwoch beschlossen.
Nach Überzeugung von Synodalpräsidentin Schneider wird sich dieses Modell in Württemberg durchsetzen. Kleine Gemeinden, die sich nicht beteiligen, würden in Zukunft erhebliche Schwierigkeiten bekommen, einen Pfarrer zu finden. Pfarrern, die beispielsweise für vier Gemeinden zuständig seien, könne kaum zugemutet werden, dass sie parallel mit vier Kirchengemeinderäten arbeiten müssten.
In Baden-Württemberg gibt es zwei evangelische Landeskirchen: die württembergische und die badische Landeskirche. Zur lutherisch geprägten Evangelischen Landeskirche in Württemberg gehören rund 2,1 Millionen Christen in rund 1.300 Kirchengemeinden. Sie ist die sechstgrößte der insgesamt 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Landesbischof ist seit 2005 Frank Otfried July.