Mindestens einer der eingetragenen Lebenspartner muss evangelisch sein. Die öffentliche Segnung soll in einem eigenen kirchlichen Verzeichnis dokumentiert werden. Die Kirchenleitung soll den Gemeinden liturgisches Material zur Verfügung stellen. Pfarrer oder Gemeinden haben das Recht, eine solche Segnung zu verweigern. In diesem Fall soll der Superintendent einen anderen Pfarrer beauftragen.
Mit dem Beschluss steht die Lippische Landeskirche nicht allein. Nach Angaben der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche hat inzwischen die Mehrheit der 20 Landeskirchen eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren beschlossen, darunter die Landeskirchen Hannover, Westfalen und Hessen-Nassau. Dabei gibt es aber keine einheitlichen Regelungen. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens hat demnach eine Segnung abgelehnt.
Die öffentliche Segnung sei eine biblisch-theologisch fundierte Entscheidung, unterstrich der lippische Landessuperintendent Dietmar Arends. "Wir entfernen uns damit nicht vom Grund des Evangeliums." Wenn Christen gleichen Geschlechts für ihre Partnerschaft den Segen Gottes erbitten, geschehe das auf Grundlage der Liebe und Verantwortung füreinander, hieß es in der Begründung.
Bislang konnten gleichgeschlechtliche Paare in der Lippischen Landeskirche lediglich bei einer Fürbitte im Rahmen einer Andacht gesegnet werden. In den zehn lutherischen Gemeinden der 69 lippischen Kirchengemeinden ist eine öffentliche Segnung bereits möglich.