epd-bild / Thomas Rohnke
Von Weihnachtsschmuck darf keine Gefahr ausgehen.
Wihnachtsdekoration darf nicht die Nachbarn stören
Durch blinkende Lichter oder singende Rentiere als Weihnachtsdekoration dürfen Nachbarn nicht am Schlaf gehindert werden.
München (epd)Darauf weist der Münchner Mieterverein hin. Nachbarn dürften verlangen, dass Lichter oder Musik ab 22 Uhr ausgeschaltet werden, sagte Sprecherin Anja Franz am Dienstag.
Gut gesichert
Grundsätzlich hätten Mieter das Recht, die Wohnung, die Fenster und den Balkon weihnachtlich zu schmücken. Wenn der Weihnachtsschmuck auch außerhalb der Wohnung angebracht werde, dürfe von ihm aber "keine Gefahr ausgehen".
"Die Engel, Weihnachtsmänner und Sterne müssen so angebracht werden, dass sie auch bei Schneesturm nicht abstürzen und möglicherweise Passanten gefährden", erklärte Franz. Wenn die Fassade geschmückt werden soll und diese dazu angebohrt werden muss, müsse der Vermieter zustimmen.