Dresden (epd)Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen Tanja Festerlin aufgenommen. Gegen die 51-Jährige laufe ein Verfahren wegen Verleumdung und übler Nachrede, außerdem werde eine Anzeige wegen Volksverhetzung geprüft, bestätigte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Falsche Angaben auf Facebook
Die Ermittlungen beziehen sich den Angaben zufolge auf Einträge Festerlings im sozialen Netzwerk Facebook. Sie soll dort Flüchtlinge unter anderem "angreifende Horden" und "Invasoren" genannt haben. Zudem soll sie falsche Angaben zu Übergriffen auf Journalisten während einer "Pegida"-Demonstration in Dresden gemacht haben.
Außerdem werde Festerling der öffentliche Aufruf zu Straftaten vorgeworfen. Dazu konnte Haase jedoch keine weiteren Angaben machen. Die frühere Hamburger AfD-Politikerin spricht seit Februar regelmäßig bei "Pegida"-Kundgebungen.
Im Fall der Anzeige wegen Volksverhetzung werde geprüft, ob das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben wird, sagte Haase. Festerling ist nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Dresden in Hamburg gemeldet.
Alle Anzeigen gegen die ehemalige Kandidatin der "Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes" (Pegida) bei der Oberbürgermeisterwahl in Dresden stammten von Privatpersonen, hieß es weiter. Die Anzeige wegen Volksverhetzung sei Mitte September in Bochum erstattet worden und beziehe sich pauschal auf Kommentare, die Festerling bei Facebook abgegeben habe.
Anklage wegen Volksverhetzung
Gegen Bachmann hat die Staatsanwaltschaft Dresden bereits Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Auch bei ihm geht es um Facebook-Kommentare. So hatte er Ausländer in Postings als "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack" bezeichnet.